Versetaler Angelverein e.V. (VAV e.V.) Werdohl-Bärenstein · gegr. 1936 · Angler, Natur- und Umweltschützer der ersten Stunde
Dem Antrag ist ein Passbild beizufügen. Anträge ohne Passbild werden nicht bearbeitet. Das Passbild wird nach dem Ausdrucken aufgeklebt.
Der Aufnahmebeitrag beträgt insgesamt zur Zeit 275,00 € (Vollmitglied). Er setzt sich zusammen aus: 150,00 € Aufnahmegebühr, 45,00 € VAV-Vereinsbeitrag für das laufende Jahr, 35,00 € IG-Aufnahmegebühr und 45,00 € IG-Lenneschein (Angelstrecken Altena und Werdohl). Die genaue Höhe je nach Mitgliedschaftsart zeigt der Rechner weiter unten.
Zusätzliche buchbare Optionen sind kostenpflichtig möglich – siehe Homepage des VAV: www.vasv1936.de. Die Optionen sind unter "Sonstige Bemerkungen" aufzulisten, die zusätzlichen Beträge kommen zum Aufnahmebeitrag hinzu.
Bei direktem Wechsel aus einem anderen IG-Verein zum VAV e.V. kann die IG-Aufnahme entfallen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft im VAV e.V. schließt die Mitgliedschaft im Landesfischereiverband Westfalen-Lippe ein.
Jugendliche mit dem rosa Jugendfischereischein dürfen laut Fischereigesetz NRW nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines blauen Fischereischeines angeln.
Das neue Mitglied ist verpflichtet, in den ersten drei Jahren der Mitgliedschaft jährlich mindestens an einer Vereinsveranstaltung teilzunehmen (nicht die Reinigungstermine). Kommt das Neumitglied dieser Auflage nicht nach und wird keine ausreichende Entschuldigung vorgelegt, wird der Lenneschein nicht verlängert.
Der/die Bewerber/in ist verpflichtet, sich einen gültigen Jahresfischereischein/Jugendfischereischein bei der Ordnungsbehörde seines Wohnortes zu beschaffen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer Gewässerreinigung teilzunehmen. Bei Nichterfüllung wird im Folgejahr ein Betrag von 50,00 € fällig; Ausnahmen nur nach Vorstandsentscheidung. Mitglieder ab 70 Jahren sind von der Reinigungspflicht befreit.
Die Angaben sind in Blockschrift auszuführen. *) Nichtzutreffendes bitte streichen bzw. auswählen.
Mit der Abbuchung des Vereinsbeitrages und weiterer satzungsgemäßer Kosten Anfang Januar des Angeljahres bzw. bei Neuaufnahme bin ich einverstanden. Ist das Konto nicht gedeckt, trage ich die dem Verein dadurch entstehenden Kosten.
Wegen eines Fischereivergehens wurde ich bisher nicht verwarnt oder bestraft. Ich erkenne die Satzung des VAV e.V. an. Falsche Angaben in diesem Antrag können zum Ausschluss aus dem Verein führen.